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Die Eignung für den Bildungsgang der Beruflichen Oberschule

Szenerie Schulgebäude von Norden© Thomas Heinrich

Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie eine berufliche Vorbildung vorweisen können oder nicht.

  • Bewerber ohne berufliche Vorbildung besuchen die Fachoberschule (FOS).
  • Wer dagegen schon eine Berufsausbildung absolviert hat, ist an der Berufsoberschule (BOS) richtig.

 

 

Die Eignung für den Bildungsgang der FOS kann alternativ nachgewiesen werden durch 

  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • einen Notendurchschnitt von mindestens 3,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (wobei eine Note schlechter als 4 sein darf), oder
  • den erfolgreichen Besuch der FOS-Vorklasse (der unten gezeigte Vorkurs wird in Neumarkt nicht angeboten).

Eignungsvoraussetzungen für den Besuch der FOS© bfbn

Sonderfall: Wer in einem dieser Fächer (D / E / M) keine Note nachweist, muss sich einer Eignungsprüfung unterziehen, in der mindestens die Note 4 erreicht wird.

Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule haben generell Probezeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres (Zwischenzeugnis-Termin).

 

Hinsichtlich der Eignung für den Bildungsgang der BOS sind sowohl schulische als auch berufliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. 

Schulische Vorbildung 

Es gelten im Prinzip die gleichen Bedingungen wie bei der FOS:

  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • einen Notendurchschnitt von mindestens 3,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (wobei eine Note schlechter als 4 sein darf), oder
  • den erfolgreichen Besuch der BOS-Vorklasse (der unten gezeigte Vorkurs wird in Neumarkt nicht angeboten). 

Sonderfall: Wer in einem dieser Fächer (D / E / M) keine Note nachweist, muss sich einer Eignungsprüfung unterziehen, in der mindestens die Note 4 erreicht wird.

Sie haben eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert, jedoch keinen mittleren Schulabschluss? Dann können Sie in die Vorklasse der Berufsoberschule (BVK) aufgenommen werden, sofern Sie eine Aufnahmeprüfung (Deutsch, Englisch, Mathematik) bestehen.

Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule haben generell Probezeit bis zum 15. Dezember.

Eignungsvoraussetzungen für den Besuch der BOS© bfbn

Berufliche Vorbildung

Alternativ kommen hier in Frage eine

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf (mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer) oder
  • abgeschlossene schulische Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit staatlicher Abschlussprüfung oder
  • bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt der zweiten oder dritten Qualifikationsebene nach dem Leistungslaufbahngesetz oder
  • eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit.

Achtung, im Gegensatz zum FOS-Schüler können Sie die Ausbildungsrichtung, die Sie besuchen wollen, nicht frei wählen! Vielmehr gilt eine Zuordnung der Ausbildungsberufe zu einer Ausbildungsrichtung.

Einen detaillierten Überblick (inklusive Video!) über Aufnahmevoraussetzungen und Ausnahmen gibt es auf der Interentpräsenz des Ministerialbeauftragten.

Sie fühlen sich ausreichend informiert? Dann weiter mit Einschreibung.

 

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