Startseite

Anmeldung für das Schuljahr 2025/26:
Termine und Verfahren

 

ANMELDUNG FÜR DIE INTEGRATIONSVORKLASSE

Die Anmeldung für die Integrationsvorklasse erfolgt nicht über das Online-Verfahren sondern mit den folgenden beiden Formularen direkt im Sekretariat unserer Schule:
Anmeldeformular IVK (vom Schüler bzw. der Schülerin auszufüllen)
Eignungsbescheinigung IVK (von der derzeit besuchten Schule ausfüllen lassen).


Für alle anderen Klassen melden Sie sich über das Online-Anmeldeverfahren an (siehe unten)!

 

Hier können Sie die Präsentationen und Unterlagen zum Informationsabend vom 30.01.2025 als pdf-Datei herunterladen:

Für die Anmeldung (17.02. - 28.02.2025) beachten Sie bitte die folgenden drei Punkte:

 

Das Anmeldeverfahren selbst ist zweigeteilt.

(1) Dateneingabe online von zu Hause aus: Dabei gibt der Interessent alle wesentlichen Daten unter einem der folgenden externen Links vorab in unser IT-System ein: 

oder

Es folgt Schritt (2), die rechtsverbindliche Anmeldung im Zeitraum 17.02 - 28.02.2025. Wirksam wird sie durch die Abgabe des Originalzeugnisses sowie der Ausdrucke und Kopien der erforderlichen Unterlagen wahlweise mittels

  • Einwurf in den Postkasten der Schule 
  • Zusendung per Post 

Wer die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, wird aufgenommen. Es gilt kein „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Prinzip. Eine Anmeldung nach dem 28.02. ist jedoch nicht möglich!

Zur Einschreibung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Die unterschriebenen Ausdrucke aus dem Online-Anmeldeprogramm (außer Anmeldebescheinigung)
  • Zeugnis des mittleren Schulabschlusses bzw. aktuelles Zwischenzeugnis im Original (verbleibt bis zum Schulbeginn an der Schule)
  • Gültiger Personalausweis (Kopie Vorderseite)
  • Nachweis Masernimpfung, i.d.R. durch Dokumentationsbogen der Vorgängerschule oder Impfpass bzw. ärztliche Bescheinigung der Immunität (Kopie)
  • 2 € (Anmeldepauschale für Auslagen, bitte Münze beilegen)
  • Nur falls derzeit keine öffentliche Schule besucht wird: Amtliches Führungszeugnis
  • Evtl. Antrag auf Nachteilsausgleich 

Zusätzlich für die Berufsoberschule (BOS):

  • Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis in Kopie)
  • Oder, falls Berufsabschluss noch nicht erreicht, Ausbildungsvertrag (Kopie)

Können Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, sind diese unverzüglich nachzureichen: Für FOS-Schüler zur Praktikumseinteilung (28. bzw. 29.07.2025), für BOS-Schüler spätestens bis Mittwoch, 06. August 2025.

Bei Beeinträchtigungen wie

  • Lese-Rechtschreib-Störungen
  • dauerhafte Behinderung

gibt es spezielle Verfahrensweisen.

Hinweise zur Einteilung der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Klasse finden Sie hier

Für einen ersten Überblick über die Zugangsvoraussetzungen und die weitere schulische Laufbahn hilft Ihnen vorab unser aktueller Schulprospekt weiter.

Darüber hinausgehende Information finden Sie online auf den Seiten des Ministerialbeauftragten.