Startseite

Kostenfreiheit des Schulweges

Müssen Sie Ihre Schulwegkosten selbst tragen? Unter welchen Bedingungen können Sie einen Teil der Kosten erstattet bekommen? Welches Prozedere ist dabei einzuhalten? Antworten auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Neumarkt. 

  • Allgemeiner Überblick über die grundsätzlichen Regelungen
  • Wie Sie einen Verbundpass für einen der hiesigen Verkehrsverbünde (z.B. SWN, OVF, DB) erhalten 
  • Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Ihnen die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges  erstattet werden kann
  • Ein Merkblatt mit einer kompakten Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen
  • Von entscheidender Bedeutung ist die Einhaltung des Abgabetermins zum 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr. 

Das Antragsformular für die Fahrtkostenerstattung erhalten Sie im Sekretariat. Nachdem Sie es aufsgefüllt und die verwendeten Fahrkarten aufgeklebt haben, trägt Ihr(e) Klassenleiter(in) die Fehlzeiten ein und unterschreibt den Antrag. Anschließend können Sie ihn beim Landratsamt zur Bearbeitung einreichen. 

Bei Unklarheiten weiterhelfen kann Ihnen unser Sekretariat, Ihr(e) Klassenleiter(in) sowie die zuständigen Ansprechpartner beim Landratsamt Neumarkt.